Onlinebewerbung für einen Freiwilligendienst (Freiwilliges Soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienst) bei IN VIA im Erzbistum Berlin

1. Persönliche Daten

Anrede

Nachname

Vorname

Straße + Hausnr.

Postleitzahl

Ort

Bundesland

Telefonnummer

Handynummer

E-Mail-Adresse

Geburtsdatum

Geburtsort

Religion/Konfession

Staatsangehörigkeit

2. Daten für das Vermittlungsverfahren

Gewünschter Beginn des Freiwilligendienstes

Gewünschtes Ende des Freiwilligenjahres

*Erläuterung: Dauer mindestens 6 Monate, höchstens 18 Monate, in der Regel ein Jahr. Besonders im Bereich Kita/ Jugendhilfe werden Freiwillige für ein Jahr gesucht. Wir beginnen unser Freiwilligenjahr in der Regel zum 1. September. Bewerbungen zu einem späteren Zeitpunkt sind möglich.

Gewünschtes Einsatzgebiet:

1. Wunsch

2. Wunsch

Gibt es bereits Kontakt mit einer Einsatzstelle:

Wenn Ja, Name der Einsatzstelle

3. Qualifikationen

Schulbildung

Wird der Freiwilligendienst für den Erwerb der Fachhochschulreife benötigt?

Bisherige Tätigkeit

Berufsziel

Auf den Freiwilligendienst aufmerksam geworden

Sonstige Anmerkungen

4. Folgende Dateien werden für die Bearbeitung der Bewerbung benötigt

Tabellarischer Lebenslauf

Anschreiben

Kopie Abschlusszeugnis

Einverständniserklärung der Eltern

Freiwillig:

Motivationsschreiben

Foto

Verwendet werden können nur PDF-oder JPG-Dateien. Die Dateien sollten nicht größer als 1 Megabyte sein

Der gesamte Schriftverkehr kann mir per Mail zugesandt werden

Der gesamte Schriftverkehr kann mir per Mail zugesandt werden

Datenschutzbestimmungen gelesen:

ich bin damit einverstanden, dass meine Bewerbungsunterlagen an Einrichtungen weitergegeben werden, in der ich ggf. meinen Freiwilligendienst ableisten kann. Im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), sowie bei IN VIA im Erzbistum Berlin als Träger der Freiwilligendienste, werden personenbezogene Daten der/ des Freiwilligen erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Durchführung des Freiwilligendienstes erforderlich sind. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes, das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) und der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden eingehalten.